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   VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15 (https://dejure.org/2015,23331)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2015 - 77-IV-15 (https://dejure.org/2015,23331)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2015 - 77-IV-15 (https://dejure.org/2015,23331)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14

    Prozesskostenhilfe, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Wiederaufgreifen,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    In ihrer am 22. Juli 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde listet die Beschwerdeführerin ein mit Aktenzeichen und verschiedenen Daten bezeichnetes Verfahren des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (5 A 56/14) sowie ein nur mit Aktenzeichen benanntes Verfahren des Verwaltungsgerichtes Leipzig (5 K 158/11) auf.
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
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